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   BSG, 03.07.2017 - B 13 R 34/16 BH   

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https://dejure.org/2017,29817
BSG, 03.07.2017 - B 13 R 34/16 BH (https://dejure.org/2017,29817)
BSG, Entscheidung vom 03.07.2017 - B 13 R 34/16 BH (https://dejure.org/2017,29817)
BSG, Entscheidung vom 03. Juli 2017 - B 13 R 34/16 BH (https://dejure.org/2017,29817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    SGB-II-Leistungen; Anrechnung einer Erwerbsunfähigkeitsrente des Ehepartners; Verfassungskonformität der Einbeziehung in die Bedürftigkeitsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Anrechnung einer Erwerbsunfähigkeitsrente des Ehepartners; Verfassungskonformität der Einbeziehung in die Bedürftigkeitsprüfung

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    SGB-II -Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Berücksichtigung des

    Auszug aus BSG, 03.07.2017 - B 13 R 34/16 BH
    Dies rechtfertige auch die Erwartung, dass die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft vorhandenes Einkommen zunächst zur Deckung ihres eigenen Bedarfs sowie des Bedarfs der Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft einsetzten, bevor sie bestehende Verpflichtungen erfüllten (vgl nur BSG vom 19.9.2008 - B 14/7b AS 10/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 18 RdNr 23 ff).
  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 2/13 R

    Ersatzanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 34a SGB 2

    Auszug aus BSG, 03.07.2017 - B 13 R 34/16 BH
    Das LSG nimmt ausdrücklich auf die Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 6.8.2014 (B 11 AL 2/13 R - BSGE 116, 267 = SozR 4-4200 § 34a Nr. 1) Bezug, der eine Erstattungspflicht eines Grundsicherungsberechtigten nach § 34a SGB II verneint hat, soweit rechtswidrig erhaltene Leistungen seine mit ihm in einem Haushalt lebende Lebensgefährtin und deren Tochter, deren Vater er nicht ist, betreffen.
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 35/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 03.07.2017 - B 13 R 34/16 BH
    Eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung trotz Abwesenheit eines Beteiligten ist dann ohne Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs möglich, wenn dieser in der Ladung darauf hingewiesen worden ist, dass auch im Falle seines Ausbleibens verhandelt und entschieden werden kann (BSG vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - Juris RdNr 7 unter Hinweis auf BSG vom 7.7.2011 - B 14 AS 35/11 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 19.01.2011 - B 13 R 211/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - erstinstanzliches Verfahren -

    Auszug aus BSG, 03.07.2017 - B 13 R 34/16 BH
    Da sich die Zulassung der Revision gegen eine Entscheidung des LSG richtet (§ 160 SGG), kommen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nur Mängel des Verfahrens vor dem LSG und nicht vor dem SG in Betracht, es sei denn, dass der Verfahrensmangel fortwirkt und damit zugleich einen Mangel des Verfahrens vor dem LSG bildet (Senatsbeschluss vom 19.1.2011 - B 13 R 211/10 B - Juris RdNr 15).
  • BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 03.07.2017 - B 13 R 34/16 BH
    Eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung trotz Abwesenheit eines Beteiligten ist dann ohne Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs möglich, wenn dieser in der Ladung darauf hingewiesen worden ist, dass auch im Falle seines Ausbleibens verhandelt und entschieden werden kann (BSG vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - Juris RdNr 7 unter Hinweis auf BSG vom 7.7.2011 - B 14 AS 35/11 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rentenüberleitung - Eigentumsschutz der in der DDR

    Auszug aus BSG, 03.07.2017 - B 13 R 34/16 BH
    Darüber hinaus verlangt der Zulassungsgrund der Divergenz, dass das angefochtene Urteil auf der Abweichung beruht (vgl Senatsbeschlüsse vom 20.5.2014 - B 13 R 49/14 B - Juris RdNr 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 3470/15

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des

    Trotz Ausbleibens der Beigeladenen zu 3 im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 13. September 2018 konnte der Senat verhandeln und entscheiden, da diese in der Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung vom 20. Juni 2018 (deren Empfang bestätigt am 22. Juni 2018) darauf hingewiesen worden ist, dass auch im Falle des Ausbleibens von Beteiligten verhandelt und entschieden werden kann (vgl. § 110 Abs. 1 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes und hierzu Bundessozialgericht , Beschluss vom 26. Juni 2014 - B 12 KR 67/13 B - ; BSG, Beschluss vom 3. Juli 2017 - B 13 R 34/16 BH - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 7 AY 4468/16

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung -

    Trotz Ausbleibens des Klägers im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 8. November 2018 konnte der Senat verhandeln und entscheiden, da er in der Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung vom 9. Oktober 2018 (mittels Postzustellungsurkunde zugestellt am 11. Oktober 2018) darauf hingewiesen worden ist, dass auch im Falle des Ausbleibens von Beteiligten verhandelt und entschieden werden kann (vgl. § 110 Abs. 1 Satz 2 SGG und hierzu Bundessozialgericht , Beschluss vom 26. Juni 2014 - B 12 KR 67/13 B - ; BSG, Beschluss vom 3. Juli 2017 - B 13 R 34/16 BH - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - notwendiger Lebensunterhalt

    Trotz Ausbleibens von Kläger und Beigeladener im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 22. Februar 2018 konnte der Senat verhandeln und entscheiden, da in der Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung vom 16. Januar 2018 (dem Kläger zugestellt am 19. Januar 2018, der Beigeladenen zugestellt am 7. Februar 2018) darauf hingewiesen worden ist, dass auch im Falle des Ausbleibens von Beteiligten verhandelt und entschieden werden kann (vgl. § 110 Abs. 1 Satz 2 SGG und hierzu BSG, Beschluss vom 26. Juni 2014 - B 12 KR 67/13 B - ; BSG, Beschluss vom 3. Juli 2017 - B 13 R 34/16 BH - ).
  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 4/16 BH

    Höhe der Altersrente

    Denn ein Beteiligter kann sich nur dann auf die Verletzung rechtlichen Gehörs berufen, wenn er selbst alles unternommen hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl BSG Beschluss vom 14.6.1988 - 7 BAr 58/88 - SozR 1500 § 67 Nr. 21 - Juris RdNr 4, 5; s zuletzt BSG Beschluss vom 3.7.2017 - B 13 R 34/16 BH - Juris RdNr 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 7 R 2445/17
    Trotz Ausbleibens des Klägers im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 18. Januar 2018 konnte der Senat verhandeln und entscheiden, da der Kläger in der Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung vom 11. Dezember 2017 darauf hingewiesen worden ist, dass auch im Falle des Ausbleibens von Beteiligten verhandelt und entschieden werden kann (vgl. § 110 Abs. 1 Satz 2 SGG und hierzu BSG, Beschluss vom 26. Juni 2014 - B 12 KR 67/13 B - (juris Rdnr. 7); BSG, Beschluss vom 3. Juli 2017 - B 13 R 34/16 BH - (juris Rdnr. 10)).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 644/18
    Trotz Ausbleibens des Klägers im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 13. September 2018 konnte der Senat verhandeln und entscheiden, da er in der Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung vom 9. August 2018 (zugestellt am 13. August 2018) darauf hingewiesen worden ist, dass auch im Falle des Ausbleibens von Beteiligten verhandelt und entschieden werden kann (vgl. § 110 Abs. 1 Satz 2 SGG und hierzu Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 26. Juni 2014 - B 12 KR 67/13 B - (juris Rdnr. 7); BSG, Beschluss vom 3. Juli 2017 - B 13 R 34/16 BH - (juris Rdnr. 10)).
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